Schulhausordnung
In der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben sollen sich Schüler, Eltern, Lehrer, Mitarbeiter und Gäste wohlfühlen. Zum Wohlbefinden trägt sehr der Zustand der Lernumgebung bei. Deshalb gelten folgende Regeln für das Verhalten in unserer Schule sowie auch für alle weiteren Lernorte:
- Allgemeine Rechte und Pflichten
- Alle Schüler verhalten sich höflich und respektvoll untereinander und Erwachsenen gegenüber. Dies gilt selbstverständlich auch sowohl für Gäste unserer Schule als auch für Passanten und andere Personen im direkten Umfeld der Schule.
- Jeder Schüler übernimmt Verantwortung, sowohl den Schulhof als auch das Gebäude sauber zu halten. Abfälle gehören in die Mülleimer und nicht auf den Boden oder auf die Fensterbank. Mülltrennung ist unser aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
- Schuleigentum, Lehr- und Lernmittel sind unser Handwerkszeug zum Lernen. Jeder Schüler soll sie in ordnungsgemäßen Zustand vorfinden. Tische und Stühle werden weder beschmiert noch angeritzt.
- Wer sich der mutwilligen Beschädigung von Schul- und Landeseigentum schuldig macht, wird für den Schaden haftbar gemacht.
- Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulgelände (Fahrradständer) ist den Schülern gestattet. Die Schule kann keine Haftung übernehmen.
- Das Mitführen und die Benutzung von Laserpointer, Reizsprays, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sind im Schulbereich grundsätzlich untersagt. Dies gilt gleichermaßen für Nachbauten. Werden diese Gegenstände trotz Verbots mitgeführt, werden sie von den Lehrkräften abgenommen und die Erziehungsberechtigten und / oder die Polizei informiert.
- Das Rauchen sowie Alkohol und Drogen sind auf und vor dem Schulgelände sowie auf den Unterrichtswegen verboten. Besteht der Verdacht, dass ein Schüler illegale Drogen, Alkohol u. ä. mit sich führt, ist die Schulleitung berechtigt, eine Taschenkontrolle im Beisein des betroffenen Schülers anzuordnen. Gleiches gilt auch bei einem Diebstahlverdacht. Die Erziehungsberechtigten sind hierüber schnellst möglichst zu informieren.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Lehrerzimmers, des Sekretariats und der Fachräume nur mit Erlaubnis gestattet.
- Wir benutzen ausschließlich den hinteren Eingang.
- Gute Nachbarschaft ist uns wichtig. Streitigkeiten mit Schülerinnen und Schülern anderer Schulen müssen nicht sein. Bei Provokationen sind die Lehrer einzuschalten.
- Toiletten sind kein Spielplatz. Jeder möchte saubere Toiletten vorfinden. Die Privatsphäre aller ist unbedingt zu wahren. Die Schüler benutzen die Toiletten zu Beginn und Ende der großen Pausen.
- Kaugummis haben in der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben nichts verloren! Das Spucken auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.
- Handys werden in der Schulzeit ausgeschaltet. Sollten Handys während der Schulzeit trotzdem benutzt werden, werden diese von den Lehrern eingesammelt und nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. In dringenden Fällen entscheidet ein Lehrer über Ausnahmeregelungen. Gleiches gilt für mp3-Player und weitere technische Geräte.
- Gewaltverherrlichende Computerspiele sind verboten. Sie werden von den Lehrern eingezogen und nur an die Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
- Verhalten vor Unterrichtsbeginn
- Alle Schüler finden sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn ein. Die Aufsichtspflicht durch die Schule beginnt um 7:00 Uhr und ist auf das Schulgelände beschränkt.
- Während der Pausen und der Freistunden ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
- Die Arbeitsmaterialien für den Unterricht werden bereitgelegt.
- Alle Schüler und Lehrer haben die Pflicht, sich vor Verlassen der Schule über etwaige Vertretungsstunden am kommenden Schultag zu informieren. Diese Informationen werden auch über www.ev-sekundarschule.de jeweils aktuell bereit gestellt.
- Verhalten im Unterricht
- Jeder Schüler folgt aufmerksam dem Unterrichtsgeschehen und bemüht sich durch aktive Mitarbeit um abwechslungsreichen Unterricht.
- Das Mitspracherecht der Schüler wird über die gewählten Vertreter wahrgenommen. Ziel soll es dabei sein, den Forderungen der schulischen Aufgabenstellungen nachzukommen.
- Während des Unterrichts ist das Essen nicht gestattet.
- Der Unterricht wird durch den Lehrer (nicht das Klingelzeichen) einheitlich beendet. Jeder Schüler verlässt seinen Arbeitsplatz sauber.
- Verhalten während der Pausen
- Wenn durch den Aufsicht führenden Lehrer nichts anderes angeordnet wird (Regenpause o. ä.), begeben sich Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen ohne Aufforderung und ruhig auf den Schulhof.
- Der Raumwechsel zwischen den Unterrichtsblöcken erfolgt ruhig aber zügig.
- Die für den Tischdienst im Speiseraum eingeteilten Schüler erledigen ihre Aufgabe eigenständig während der Mittagspause.
- Schlussbestimmungen
- Gäste melden sich nach Betreten des Schulgebäudes stets im Sekretariat an.
- Die Schüler verhalten sich während der Schulzeit so, dass Unfälle vermieden werden. Sie sind verpflichtet, Gefahrenquellen dem aufsichtführenden Lehrer bzw. Hausmeister oder der Schulleitung zu melden.
- Die Fachraumordnungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind ein wesentlicher Bestandteil der Hausordnung.
- Die evangelische Sekundarschule Haldensleben ist grundsätzlich ein politisch neutraler Ort. Daher ist die Werbung für politische Parteien o.ä. grundsätzlich unzulässig.
- Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit Konsequenzen gemäß des Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkataloges rechnen. Hierzu kann auch u.a. auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining Dritter gehören.
- Die Hausordnung kann auf Beschluss der Schulkonferenz zu jeder Zeit den veränderten Bedingungen an der Schule angepasst werden.
- Die Hausordnung ist durch Aushang zu veröffentlichen.
Haldensleben, 07.02.2011
Gez.
Pia Kampelmann
Schulleiterin
Beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 09.November 2011.
Download der Hausordnung
