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Förderunterricht

Gemäß § 1 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Schülerinnen und Schüler bei Bedarf zusätzlich zu fördern, um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erlangen. Dies gilt insbesondere für versetzungs- und abschlussgefährdete Schülerinnenund Schüler.

Durch unsere Schule werden geeignete individuelle Fördermaßnahmen für betroffene Schülerinnen und Schüler eingeleitet, wobei die Abstimmung zwischen den Lehrkräften und die Abstimmung der Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten von besonderer Bedeutung sind.

Unsere Lehrerinnen nehmen hierbei ihre pädagogische Verantwortung für unsere Kinder in einem hohen Maße wahr.

Der Förderunterricht wird wöchentlich in allen Klassen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und (bei Wahl einer 2. Fremdsprache) in Spanisch durch die jeweiligern Fachlehrerinnen erteilt.

Die Gesamtkonferenz unserer Schule hat in ihrer Sitzung am 10.09.10 unseren verbindlichen Förderplan einstimmig beschlossen.
Sie finden diesen hier.