Schulgeldordnung
der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben
An der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben wird ein Schulgeld erhoben. Dieses Schulgeld unterliegt einer sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen Gründen der Zugang zur Schule verwehrt wird.
Das Schulgeld beträgt monatlich 70,00 € je Schüler.
Geschwisterkinder
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Schule, reduziert sich das Schulgeld für das zweite Kind um 10,00 €, für das dritte Kind um 20,00 €, für das vierte und jedes weitere Kind um 30,00 €.Soziale Staffelung
Familien, die aus finanziellen Gründen das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können, erhalten abgestufte Ermäßigungen bis hin zum Schulgelderlass. Eine Ermäßigung ist von den Erziehungsberechtigten über die Schule beim Schulträger zu beantragen. Die Bedürftigkeit ist von den Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Schulträgers.Gewährte Ermäßigungen gelten für das laufende Schuljahr. Danach muss erneut ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Sollte sich im Laufe des Schuljahres eine Veränderung der Einkommensverhältnisse ergeben, so ist dies dem Schulträger unverzüglich anzuzeigen. Eine sich daraus ergebende Neufestsetzung des Schulgeldes tritt im Monat nach der Anzeige in Kraft.
Stand Mai 2011
Download der Schulgeldregelung (gültig bis 07/2012)
Download der Schulgeldregelung (gültig ab 08/2012)